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Was ist zu tun
Folgende Dokumente werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- Todesbescheinigung vom Arzt
- Personenstandsurkunden
Grundsätzlich ist ein Auszug aus dem Familienbuch vorzulegen. Sollte dieser nicht vor handen sein, genügt auch die Vorlage der Einzelurkunden, die den Personenstand des Verstorbenen nachweisen. Diese sind im Einzelnen:
– bei Ledigen: Geburtsurkunde
– bei Verheirateten: Heiratsurkunde
– bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
mit Rechtskraftvermerk
– bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des
Ehepartners
Bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist anstelle der Heiratsurkunde die entsprechende Urkunde vorzulegen.
- Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
- Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens-. Unfallversicherungen; einige Gewerkschaften
zahlen Sterbegeld unter Vorlage des Mitgliedsbuches)
- Rentennummer(n), diese befinden sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis.
- Angaben zu betrieblichen Renten
- Grabdokumente (sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist)
- Testament, Erbvertrag, oder Hinterlegungsschein (für das Amtsgericht oder den Notar)
Dies sollten Sie tun:
- Wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist, ist der Hausarzt zu benachrichtigen; kann dieser
nicht kommen, muss der Notarzt benachrichtigt werden.
- Todesbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen, diese sollte beim Verstorbenen bleiben.
- Bestatter benachrichtigen, möglichst vorher prüfen, ob der Verstorbene zu Lebzeiten bereits
bei einem ausgewählten Bestatter einen Vorsorgevertrag abgeschlossen hat.
An diese Formalitäten sollten Sie auch denken:
- Beantragung des Erbscheins und Eröffnung des Testaments beim Amtsgericht, evtl. Notar
einschalten
- Kündigung der Wohnung und des Telefonanschlusses
- Auflösung oder Umschreibung der Bankverbindung nach ca. 8 Wochen
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